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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

1. Anwendungs- und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der JAN SIMON GMBH,

Spalenberg 51, 4051 Basel (nachfolgend JSG) gelten für alle

Dienstleistungen und Produkte – kostenpflichtig oder unentgeltlich – welche JSG gegenüber dem Kunden im Rahmen eines Vertragsverhältnisses erbringt. Übrige vertragliche Abreden jeglicher Art sind ungültig, soweit sie diesen AGB entgegenstehen, es sei denn, JSG hat ausdrücklich und schriftlich Zustimmung erklärt. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB wird unter www.jan-simon.com publiziert.

2. Grundlegende Verpflichtungen der Vertragsparteien

Zustandekommen des Vertrages

Die Präsentation des Sortiments unter www.jan-simon.com  

oder im Showroom, stellt weder eine rechtlich bindende Offerte, noch einen rechtlich bindenden Vertrag dar.

Die Darstellung sämtlicher Leistungen erfolgt unverbindlich. Gibt der Kunde per Internet, E-Mail, Mobile, Telefon oder Telefax eine Bestellung auf, so erteilt er einen Auftrag zur Erstellung einer verbindlichen Offerte. JSG behält sich

ausdrücklich vor, die Offertanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und JSG kommt erst mit dem Versand der Auftragsbestätigung durch JSG zustande. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die Offertenfrage als unverbindlich. Die zur Offerte gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Massangaben, sind nur annähernd massgebend,

soweit sie nicht schriftlich als verbindlich erklärt werden.

3. Vertragserfüllung

3.1 Preise und Verrechnung

Sämtliche Leistungen von JSG sind mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer belastet. Alle Kostenvoranschläge und Budgets verstehen sich immer ohne die gesetzliche

Mehrwertsteuer. Montage- und Entsorgungskosten werden zwischen den Parteien individuell vereinbart. Zur Verrechnung von Forderungen ist das schriftliche

Einverständnis aller Vertragsparteien erforderlich.

Sämtliche Angebote von JSG gelten für die Schweiz. Für Bestellungen mit Lieferadressen ausserhalb der Schweiz gelten abweichende Lieferpreise, welche mit dem entsprechenden Hinweis darauf offeriert werden.

  3.2 Lieferfristen und -kosten 

JSG liefert die vom Kunden bestellten Produkte, zum mit diesem vereinbarten Zeitpunkt, an die von ihm angegebene Lieferadresse. Ausnahme bilden die, von

JSG objektiv nicht verschuldet, verzögerten Lieferungen und insbesondere die Nichterfüllung der Vertragspflichten des Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass bauseits die Voraussetzungen für Lieferung und Montage gegeben sind.

JSG gerät in derartigen Fällen nicht in Lieferungsverzug.

3.3 Eigentum

Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung bleiben die Ware und Pläne Eigentum von JSG. Damit ist JSG berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung im Register der Eigentumsvorbehalte zu veranlassen, sofern JSG nach seinem

Ermessen die Forderung als gefährdet erachtet.

Der Kunde wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand halten und zu Gunsten von JSG gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle

Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von JSG weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

Das Eigentums- und Urheberrecht an den Plänen verbleibt in jedem Fall d.h. auch nach Bezahlung der Forderung bei JSG. Die Pläne dürfen ohne ausdrückliche

schriftliche Zustimmung weder in irgendeiner Form weiter verwendet, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auf erstes Verlangen von JSG diesem unverzüglich herauszugeben.

3.4 Reklamation und Gewährleistung

Der Kunde prüft die von JSG gelieferten Produkte umgehend nach Erhalt, auf

allfällig offene Mängel. Eine allfällige Mangelrüge hat innerhalb von fünf Tagen an

JSG zu erfolgen.

Die Gewährleistung erstreckt sich ausschliesslich auf Mängel, welche auf fehlerhaftesMaterial oder auf unsachgemässe Ausführung zurückzuführen sind. Die weitere Gewährleistung richtet sich nach den zwingenden Bestimmungen des Obligationenrechts.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die durch Abnutzung, Alterung und unsachgemässer Behandlung entstanden sind.

Werden Produkte von JSG, vom Kunden trotz erkennbarer Mängel weiterverarbeitet, so erlischt die

Gewährleistung. Die Beweislast für das Weiterbestehen der Gewährleistung obliegt dem Kunden.

Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Die Ausübung der Gewährleistung erfolgt ausschliesslich über die Reparatur oder den gleichwertigen Ersatz des Produktes, durch JSG oder einen von diesem beauftragten Drittpartner.

3.5 Rücknahme

Bei sämtlichen von JSG angefertigten und/oder gehandelten Produkten besteht kein Rückgaberecht.

4. Auflösung des Vertrages

Wird das Vertragsverhältnis vor der vereinbarten Erfüllung aufgelöst oder dessen Umfang gekürzt, hat JSG das Recht, vom Kunden die folgenden Zahlungen zu

verlangen: Im Planungsstadium 2/3 der ursprünglich vereinbarten Leistung, im Produktionsstadium den vollumfänglichen Preis. Leistungen von Dritten und solche,

die nicht im Preis inbegriffen sind, müssen vom Kunden vollumfänglich bezahltwerden.

Die Auflösung hat schriftlich empfangsbedürftig zu erfolgen.

5. Haftung

JSG haftet ausschliesslich für schuldhafte und grobfahrlässige Verletzungen seiner vertraglichen Pflichten. Von einer darüber hinausgehenden Haftung ist er gänzlich befreit. Dies gilt auch für Dritte, denen JSG die Besorgung von Geschäften

befugtermassen übertragen hat.

Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

6. Vergütung

6.1 Auslagen und Schadloshaltung

Der Kunde verpflichtet sich, JSG alle Auslagen, die er im Rahmen der Erledigung vertraglich vereinbarter Leistungen übernimmt, zu vergüten. Sollte JSG durch die Vertragserfüllung Schaden entstehen, verpflichtet sich der Kunde, diesen zu ersetzen, sofern es sich nicht um Schaden handelt, der durch schuldhaftes,vertragswidriges Verhalten von JSG entstanden ist.

6.2 Leistungen

Für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen bezahlt der Kunde JSG Leistungen gemäss Vertrag, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.3 Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der in Rechnung gestellten Leistung, bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum; wo ein solches fehlt, innert 30 Tagen, seit Rechnungsdatum. Innert einer Frist von acht Tagen

kann der Kunde schriftlich und begründet Einsprache gegen die abgerechnete Leistung erheben.

6.4 Zahlungsverzug

Kommt der Kunde der Bezahlung der Leistung nicht innert 30 Tagen nach, so tritt mit Ablauf dieser Frist, ohne weitere Mahnung, Zahlungsverzug ein. Niesfalls schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5%. JSG ist berechtigt, pro Mahnung mindestens CHF 25.00 inkl. MwSt in Rechnung zu stellen. Die Weitergabe weiterer Gebühren bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6.5 Verrechnung

Eine Verrechnung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Vertragsparteien zulässig.

7 Schlussbestimmungen

7.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sämtliche, gestützt auf die AGB, abgeschlossenen Verträge, zwischen dem Kunden und JSG, unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 4000 Basel (Schweiz). JSG behält sich vor, den Kunden an seinem Geschäfts- oder Wohnsitz zu belangen, soweit zwingende Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) nicht entgegenstehen.

7.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer

Weise wirtschaftlich am nächsten kommen.

                                                   Basel Januar 2018

AGB

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